Eine Frage der Sicherheit
Einige Versicherer, wie zum Beispiel AXA, bieten spezielle Versicherungslösungen für dieses Risiko an.
Ein großer Mobilfunkanbieter beauftragt einen IT-Dienstleister, eine neue Abrechnungsfunktion für Telefonrechnungen zu entwickeln und zu installieren. Der IT-Unternehmer bemerkt eine Fehlkonfiguration nicht. Die Folge: Mit dem neuen Abrechnungssystem stellt der Mobilfunkanbieter seinen Kunden nur einen Teil der tatsächlichen Telefonnutzungsdauer in Rechnung. Dem Auftraggeber entgeht ein Umsatz von einer halben Million Euro. Deshalb verklagt er den IT-Dienstleister auf Schadenersatz: Für ein IT-Unternehmen, das keine passende Versicherung hat, kann ein solcher Schaden das finanzielle Aus bedeuten.
Der Bedarf ist nicht optimal gedeckt. Vielen IT-Unternehmern ist zwar bewusst, dass sie sich mit einer Haftpflichtpolice gegen Schäden absichern sollten - zumal inzwischen immer mehr Auftraggeber einen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen. Der Bedarf ist meist aber nicht optimal gedeckt. "Viele IT-Dienstleister haben sich mit ihrer Haftpflichtpolice nur gegen Personen- und Sachschäden abgesichert, aber nicht an eine Vermögensschadendeckung gedacht", sagt Dirk Kalinowski, bei der AXA Versicherung verantwortlich für die Branche IT & Software-Unternehmen. "Dann sind alle Fehler, die der IT-Dienstleister macht und damit Schäden am Vermögen des Kunden verursacht, nicht mitversichert." 60 bis 70 Prozent der IT-Unternehmen besitzen eine Haftpflichtversicherung, aber zwei Drittel haben keine Vermögensschäden abgesichert. Die Gründe sind vielfältig: Einige IT-Unternehmer wissen gar nicht, wie wichtig eine solche Deckung ist, andere scheuen die Kosten. Darüber hinaus bietet nicht jeder Versicherer die Möglichkeit, Vermögensschäden abzusichern. Die Problematik verschärft sich durch ständige Veränderungen der Tätigkeiten der Betriebe. Nur das, was der IT-Dienstleister tatsächlich im Versicherungsvertrag als Aufgaben des Unternehmens beschrieben hat, ist auch versichert. Kommen Änderungen hinzu, muss der Unternehmer auch die Betriebsbeschreibung im Versicherungsvertrag anpassen lassen. Alternativ kann der IT-Dienstleister mit dem Versicherer eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung vereinbaren, die keine ständige Aktualisierung erfordert.
Den passenden Versicherungsschutz ermitteln Eine Standardlösung für den optimalen Versicherungsschutz gibt es nicht. IT-Dienstleister kennen ihre individuellen Risiken am besten und müssen sie deshalb auch selbst bewerten. In einem ersten Schritt sollte sich der IT-Dienstleister mögliche Schaden-Szenarien überlegen. Einen Anhaltspunkt kann dabei der kostenlose Risiko-Check von AXA darstellen: Unter www.axa.de/it-check gibt es die Checkliste zum Herunterladen. Dann sollte sich der Unternehmer nach einem geeigneten Versicherer umsehen. Bei der Auswahl sind Branchenkompetenz sowie individuelle Lösungsmöglichkeiten wichtig. Im nächsten Schritt sollte unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler stattfinden, um den individuellen Versicherungsschutz zusammenzustellen. Dabei sollte der Unternehmer möglichst konkrete Vorstellungen über sein Sicherheitsbedürfnis mitbringen, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Denn der Deckungsumfang bestimmt den Preis. Im besten Fall hat der IT-Dienstleister dann einen umfassenden Versicherungsschutz und einen Vermittler, der ihn langfristig begleitet und ihm auch bei notwendigen Anpassungen des Vertrages zur Seite steht.
Branchenspezifisches Know-how: IT-Police Haftpflicht von AXA AXA bietet mit der IT-Haftpflichtpolice einen effektiven Schutz gegen bestehende Risiken: Alle Schadenarten (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die IT-Unternehmen bzw. ihre Mitarbeiter Dritten zufügen, sind darin berücksichtigt. Ein Team aus Juristen, Sachverständigen und IT-Experten prüft außerdem die Ansprüche von Dritten, ersetzt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab - notfalls auch vor Gericht. Für die Ursachenermittlung steht ein spezielles Schadenlabor zur Verfügung, das sogenannte Internet-Forensik betreibt und so prüfen kann, ob ein IT-Dienstleister einen Schaden tatsächlich verursacht hat. Auch Verstöße gegen das Lizenz- oder Datenschutzrecht sind mitversichert. Darüber hinaus bietet AXA einen Versicherungsschutz, der auch Schäden im Ausland abdeckt.
Quelle: Pressemeldung AXA Konzern Aktiengesellschaft
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