Preistransparenz bei Call-by-Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt

03.11.2011 | Heidelberg
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Beim Thema Call-by-Call ist dies gelungen: Bei den Sparvorwahlen ist zukünftig eine Tarifansage vor dem Gespräch Pflicht.

Preistransparenz schon lange gefordert

"Die gesetzliche Pflicht zur Tarifansage bei Call-by-Call führt zur nötigen Preistransparenz. Dem fragwürdigen Geschäftsgebaren einiger schwarzer Schafe der Branche wird damit endlich der Garaus gemacht", erklärt Christof Zinkgräf, Leiter Telekommunikation beim unabhängigen Verbraucherportal Verivox. In der Vergangenheit hatte Verivox stets auf die mangelnde Preistransparenz in diesem Bereich hingewiesen. Deshalb werden im Call-by-Call-Preisvergleich von Verivox auch standardmäßig nur Tarife mit Preisansage dargestellt. Denn schon heute gibt es zahlreiche seriöse Call-by-Call-Angebote mit Tarifansage.

Die Tricksereien der schwarzen Schafe

An Einfallsreichtum mangelt es hingegen den dubiosen Anbietern nicht: Beispielsweise kann es für Verbraucher teuer werden, wenn sie sich bei der Eingabe der Sparvorwahl vertippen. Es gibt Call-by-Call-Nummern, die ausschließlich auf die Unachtsamkeit der Nutzer abzielen. Deren Vorwahlen unterscheiden sich meist nur um eine Null oder eine Eins in der Rufnummernabfolge von anderen Angeboten. Allerdings kosten sie ein Vielfaches des Call-by-Call-Angebots, das die Verbraucher eigentlich nutzen wollen. Diese Masche wird kaum noch funktionieren, wenn die hohen Gebühren angesagt werden müssen.

Ein weiterer Trick sind die sogenannten Städtetarife: Da Gespräche ins Ausland oft günstiger sind, ist Call-by-Call gerade dafür besonders beliebt. Allerdings stellen manche Anbieter für eine bestimmte Stadt einen anderen Preis in Rechnung, als für das restliche Land. Diese Abweichung ist für die meisten Verbraucher kaum ersichtlich und damit telefonieren sie zu anderen, gegebenenfalls sogar höheren Gebühren, als gewollt. Preistransparenz sieht anders aus. Zukünftig können Verbraucher sofort den Hörer wieder auflegen, wenn ein anderer Preis als gedacht angesagt wird.

Schnelle Umsetzung des Gesetzes

"Um Verbraucher vor solchen Abzock-Tricks zu schützen, muss die Tarifansagepflicht möglichst bald eingeführt werden. Lange Übergangsfristen sollten den Verbrauchern erspart bleiben", fordert Zinkgräf.

Quelle: Pressemeldung Verivox GmbH

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