Was tun gegen Telefon-Terror
Höhere Bußgelder sollen den Telefonpiraten aber bald die Tour vermiesen. Der Hamburger Rechtschutzversicherer Advocard informiert über den neuen Gesetzentwurf und die besten Taktiken gegen den Telefonterror.
Laut den Konsumforschern der GfK werden die Deutschen jährlich mit rund 300 Millionen Werbeanrufen behelligt. Laut Forsa fühlen sich 86 Prozent der Deutschen von Werbeanrufen belästigt. Die Masche ist oft die gleiche: Eine freundliche Stimme wirbt mit einem scheinbar günstigen Angebot, zum Beispiel besonders niedrigen Telefongebühren. Um seine Ruhe zu haben, erlaubt der genervte Verbraucher die Zusendung von Informationen. Plötzlich ist er Abonnent einer Zeitschrift oder hat den Telefonanbieter gewechselt. Statt der Informationen flattert dann schon die erste Rechnung ins Haus. Allein bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind bereits in 2006 40.000 Beschwerden wegen solcher untergeschobener Verträge eingegangen.
Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin bei Advocard, ermutigt Verbraucher, sich von Werbeanrufen nicht einschüchtern zu lassen: "Unerwünschte Werbeanrufe sind illegal. Machen Sie dem Anrufer höflich aber bestimmt klar, dass Sie sich belästigt fühlen und keine weiteren Anrufe wünschen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und verlangen Sie Namen, Firmenanschrift und Telefonnummer des Anrufers. Dadurch drängen Sie ihn in die Defensive und das Gespräch ist meistens schnell beendet. Wichtigste Verhaltensregel: Geben Sie am Telefon niemals Ihre Kontodaten an, egal unter welchem Vorwand Ihr Gegenüber Sie darum bittet. Callcenter-Mitarbeiter werden speziell darauf geschult, Ihnen genau diese Information zu entlocken!"
Die bestehende Gesetzeslage ist bereits jetzt eindeutig: Unaufgeforderte Werbeanrufe sind verboten, wenn der Verbraucher nicht vorher sein Einverständnis gegeben hat. Allerdings passiert dies oft unwissentlich, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft tritt, soll die geltenden Regelungen verschärfen. Nach dem Willen der Antragsteller soll es dann nicht mehr möglich sein, die Einverständniserklärung für Werbeanrufe in ganz anderem Zusammenhang "nebenbei" einzuholen und Verbraucher damit zu täuschen. Das neue Gesetz sieht außerdem ein erhöhtes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro Strafe für Unternehmen vor, die weiterhin illegale Werbeanrufe durchführen. Mit 10.000 Euro Bußgeld sollen Call Center belegt werden, die ihre Rufnummer unterdrücken.
Auch beim Abschluss von Verträgen am Telefon sollen Verbraucher zukünftig besser gestellt werden. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass bei längerfristigen Verträgen eine schriftliche Bestätigung des Kunden künftig zwingend erforderlich ist. Das Widerrufsrecht für Verbraucher könnte ebenfalls ausgeweitet werden. Im Rahmen der Novelle soll eine 14-tägige Einspruchsfrist bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben werden.
Bis es soweit ist, empfiehlt Anja-Mareen Knoop folgende Abwehrstrategie: "Halten Sie die Kontaktdaten des Anrufers und die Zeit des Anrufs schriftlich fest. Diese Informationen sollten an die Verbraucherzentrale weitergeleitet werden, die eventuell rechtliche Schritte einleiten kann. Verlangen Sie ausdrücklich die Löschung Ihrer Daten. Falls Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, sollten Sie unverzüglich per Einschreiben widersprechen und die Stornierung des Vertrags verlangen. Das Gleiche gilt bei Abbuchungen von Ihrem Konto. Unrechtmäßig abgebuchte Beträge können innerhalb von sechs Wochen zurückgebucht werden. Ist mit dem Unternehmen keine Einigung zu erzielen, sollten Sie rechtzeitig den Gang zum Anwalt in Betracht ziehen."
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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